ElektroG-Betrüger-Ausreden-Tricks
VORSICHT FALLE! TRICKBETRUG-VERKAUF VON ELEKTROGERÄTEN TROTZ VERBOT!
Eine wichtige Frage für Verbraucher die nicht Opfer in dem Elektro-Geräte-Skandal sein wollen:
Verkauf trotz Verbot - JA oder NEIN ? Eine ganz einfache Frage! Der ehrliche Verkäufer hat alle Nachweise sofort zur Hand, verbindlich und nachprüfbar gleich beim ersten Versuch!
Das ElektroG bietet aber auf breiter Front genügend neue Möglichkeiten für Gauner, um ahnungslose Verbraucher schier endlos hinter's Licht zu führen, was von ElektroG-Betrügern ausgenutzt wird. Der ElektroG-Betrüger weiss nur zu gut, dass er keinen Nachweis für seine Leistung nach § 6 (2) ElektroG hat und deswegen sein Elektrogerät (mangels nachgewiesener Registrierung) auch nicht verkaufen darf und durfte - er sagt es bloss nicht. Er kann es sich gar nicht leisten damit "aufzufliegen" und ehrlich zuzugeben, dass er seine Kunden "über's Ohr hauen will", anstatt das Vertriebsverbot zu beachten. Hätte er es wie jeder gesetzestreue Anbieter sicher beachten wollen, wäre es ja niemals zu dieser Situation gekommen und niemand hätte dieses je angeboten bekommen können. Er will es aber ganz ausdrücklich entgegen aller Verbote und trotz grosser Gefahren anbieten und keineswegs seine Pflicht leisten, er möchte nur kassieren - sein Angebot ist kühl und sehr bewusst kalkuliert, er rechnet fest damit, dass sein Gegenüber nichts merkt. Bei Nachfrage sind dann Ausreden und Tricks - mit entsprechenden Kombinationsmöglichkeiten - unvermeidlich.
Wenn Verbraucher sich mit den folgenden Ausreden und Tricks konfrontiert sehen, dann sind sie wahrscheinlich bei einem ElektroG- Betrüger gelandet:
1. Der "Registrierung-ist-Kleinigkeit-Trick"
Besonders beliebt ist der Trick mit dem pauschalen Herunterspielen, es handele sich bei der Registrierung ja nur um eine bürokratische "Kleinigkeit", die "vergessen" wurde oder -in der erweiterten Fassung - die man sich für ein "Schnäppchen" auch sparen kann; die ungehaltenere Variante lautet dann etwa: Wenn man das kleinlich sieht, kann man ja bald gar nichts mehr verkaufen! Es soll dem Gegenüber suggerieren, der Umstand sei -wie auch immer- für dieses Geschäft vollkommen unwesentlich. Davon, dass es dabei um viele davon abhängige Verbote geht und erst Recht den erheblichen Risiken ist dabei freilich keine Rede; der Betrüger redet dann lieber von der "Registrierung", das klingt deutlich niedlicher - eben wie eine blosse Nummer zu einem nervigen bürokratischem Akt.
Der tatsächliche und deutlich grundlegendere Zusammenhang muss dem Betrüger aber sehr wohl schon allein aus dem selben kurzen Abschnitt in § 5 und § 6 (2) ElektroG bekannt sein. Dass es so ist, kann man dann ggfs erst durch weitere sehr konkrete Nachfrage von seinem verstockten Gegenüber erfahren. Warum schafft es der Verkäufer nicht so eine "banale Kleinigkeit" schon längst erledigt zu haben ? Ist er etwa unfähig oder zu blöd wegen solcher "Kleinigkeiten" gesetzliche Verbote zu beachten ? Wozu ist er dann noch zu gebrauchen, auf was kann man sich dann bei so einem Einfaltspinsel im geschäftlichen Verkehr noch verlassen ? Bei einsichtigeren Verkäufern können risikofreudige Interessenten dann vielleicht noch einen weiteren deutlichen Rabatt erhalten. Mehr als der tatsächliche Einkaufspreis, den der Händler nachweislich gezahlt hat, ist diese Leistung aber wohl kaum wert; immerhin das wird er ja wohl hoffentlich noch einwandfrei belegen können. Wenn der Kunde schon selbst "den Kopf hinhalten" muss, dann muss er sich bei Problemen schon zu seiner eigenen Sicherheit ohnehin an die verantwortliche Quelle halten und sich Klarheit verschaffen bzw. den Einkaufsbeleg prüfen; aber wozu braucht er dann noch den Betrüger dazwischen, der ihn in eben diesem Augenblick gründlich "einseifen will" ?
2. Der "Keine-Marke-unter-dieser-Nummer-Trick"
Eine weitergehende beliebte Irreführung besteht darin, auf eine etwa vorhandene kostensparende "Ladenhüter"- oder "Alibi"- Registriernummer zu verweisen, die von der Behörde bereits bei der ersten Registrierung erteilt wird. Der Betrüger möchte damit suggerieren, alles sei in Ordnung, da er ja als Hersteller im Sinne dieses Gesetzes registriert ist ! In Wahrheit sind allerdings unter dieser Nummer dann nur -meist ganz wenige - Elektrogeräte anderer Marken zu dem relevanten Zeitpunkt registriert. Das muss man dann ggfs. durch Anfrage beim Register klären - oder darauf bestehen, dass man jetzt endlich den Nachweis für die richtige Marke sehen will. Falls sich das nicht bestätigen lässt, war das dann ein womöglich schon beleidigender zweiter Versuch. Der Betrüger muss genau gewusst haben, wofür er registriert ist und wohl davon ausgegangen sein, er könne sein Gegenüber "für dumm verkaufen". Ein verachtungswürdig zeitraubender zweiter Versuch, denn die Mühe hätte man sich dann gleich sparen können,
3. Der "Hersteller-Inland-Ausland-Trick"
Ebenfalls sehr beliebt ist das schwer zu durchschauende Verwirrspiel mit dem blossen Wortsinn rund um den "ausländischen Hersteller" und der Verweis auf dessen Verpflichtung oder etwa erfolgte "Registrierung". Zunächst wird dabei der tückische Umstand ausgenutzt, dass mit dem Wort "Hersteller" im normalen Sprachgebrauch eine ganz andere, geradezu gegenteilige, Bedeutung verbunden ist, als diejenige, auf welche es hier ankommt. Der Ausländer ist nämlich - so absurd es zunächst klingen mag - rechtlich gesprochen in diesem Sinne ganz sicher nicht "Hersteller", er ist nicht mal existent. Wer oder was auch immer er im Wortsinne ist, rechtlich ist er "Niemand". Ob freiwillig registriert oder nicht, er kann nicht durch deutsches Recht gebunden werden. Als ausländisches Rechtssubjekt unterliegt er ganz sicher grundsätzlich nicht deutschen Gesetzen und kann selbstverständlich ohne jedes Risiko jederzeit tun und lassen, was er will. An keines der Verbote in Deutschland muss er sich halten und natürlich kann ihm dadurch nicht verboten werden, im Ausland und aus dem Ausland seine Geräte in Verkehr zu bringen. Er muss sich -ganz egal wofür - niemals vor den Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden, den Verbrauchern und anderen Markteilnehmern, wie insbesondere den Wettbewerbern und Verbraucherschutzverbänden, in Deutschland verantworten. Falls ihm von der zuständigen Behörde eine Registriernummer erteilt wurde, bedeutet das allenfallls, dass er irgendeinen - von ihm selbst jederzeit de facto beliebig frei wählbaren - Beitrag zu den reinen Entsorgungskosten leistet, mehr nicht. Es wäre schlicht wirtschaftlich unvernünftig ihm diese Möglichkeit zu verwehren, das Ergebnis hat hier bestenfalls symbolischen Charakter. Es ist also sehr wichtig zu prüfen, dass die Registriernummer zu einem inländischen Verantwortlichen gehört.
Was hingegen von der Aussage übrigbleibt ist, dass die Geräte ja schliesslich aus dem Ausland von irgendjemandem eingeführt worden sein müssen, der dann wiederum gemäss § 3 (11) 3 ElektroG höchstselbst der gesetzliche Hersteller ist und somit nach § 6 (2) schon immer verpflichtet war und ist, sich für die Geräte dieser Marke(n) zu registrieren - oder das Vertriebsverbot einzuhalten. Legt man dies zu Grunde "dreht sich die Katze im Kreis": Die Geräte, die hier und jetzt angeboten werden, dürften ohne verantwortlichen Importeur gar nicht hier sein, sondern noch im Ausland ! Der Verkäufer hätte sich damit quasi selbst entlarvt, aber immerhin auch angenommen, sein Kunde liesse sich dadurch endgültig und abschliessend "hereinlegen" und abschütteln. Es ist allerdings auf den ersten Blick nicht zu erkennen, sondern erschliesst sich nur durch eingehendere Betrachtung des Vorganges und Entwirrung im Umkehrschluss. Ein besonders heimtückischer Versuch, wenn man bedenkt, dass der Betrüger - der beruflich ohnehin besser informiert sein müsste als sein Kunde - es spiegelbildlich viel einfacher gehabt hat seine Verpflichtung erkennen zu müssen, ganz einfach OHNE Entwirrung und OHNE Umkehrschluss! Wie kommt er als Händler für Elektrogeräte überhaupt auf den - bodenlos absurd anmutenden- Gedanken, er sei auf Basis dieses Gesetzes von jeder Verpflichtung und sämtlichen Verboten freigestellt und dazu noch, dass der Verpflichtete stattdessen ein Anderer im Ausland sei - und letztendlich stattdessen der Kunde "seinen Kopf hinhalten muss" 1?
Ein anderer Ausgangspunkt zur Bewertung für den Kunden liegt in der Betrachtung des Ergebnisses: Der Kunde "wird in die Wüste geschickt" mit der Frage nach dem hier in Deutschland nach inländischem Recht verantwortlichen Verpflichteten: es ist "Niemand" ! Muss man sich anhand des vorliegenden Gesetzestextes damit zufrieden geben ? Muss man sich, ähnlich wie vorstehend unter Trick Nr. 1 beschrieben, damit abfinden selbst "den Kopf hinzuhalten" ? Muss man sich dann etwa im Schadensfalle nach ausländischem Recht mit dem Hersteller im Ausland über seine (gesetzlichen) Ansprüche auseinandersetzen ? - Aber warum eigentlich so kompliziert, warum hat man sich überhaupt darauf eingelassen gross darüber nachzudenken ? Warum sagt der Verkäufer nicht bloss einfach definitiv JA oder NEIN, damit das dann wenigstens abschliessend überprüft werden kann !?
4. Der "Bezugsnachweis-kommt-noch-Trick"
Desweiteren beobachtet wurde der Verweis auf die Hersteller-Registriernummer eines Anderen, wobei allerdings der Bezugs-Nachweis, dass jener die gesetzliche Leistung erbracht hat für genau dieses Geschäft - fortwährend immer noch - nicht wirksam erbracht wird und ggfs. mit immer weiteren Tricks und Versprechungen vertagt wird - bis der Nachfragende "einschläft" bzw. aufgibt..Muss man sich wirklich überhaupt darauf einlassen, dass es soweit kommt !?
5. Der "Bezugsnachweis-wird-bei-Bedarf-gemacht-Trick"
Denkbar ist auch, dass es sich dabei dann um eine "Bezugsnachweis-Aushilfsservice" Registrierung handelt, wobei derjenige, zu dem diese gehört, eine missbräuchliche Nutzung im jeweiligen einzelnen Bedarfsfalle mit für sich selbst begrenztem Risiko duldet bzw.deckt - in der Annahme, dass eine Prüfung der Dokumente und Umstände über den konkreten Einzelfall hinaus niemals erfolgen wird. Dieser Trick wäre womöglich sogar "gerichtsfest", zumindest im Rahmen einer bloss wettbewerblichen oder zivilrechtlichen Auseinandersetzung ! Für die Einen ein toller Trick, der womöglich noch reichlich Potential birgt: Registrierung braucht man keine, nur für den Fall der Fälle, wenn's Beanstandungen an dem Versuch gibt, hat man noch ein "Ass im Ärmel" und bekommt den Nachweis durch diese "Scheingeschäftsbeziehung"; der Rest geht weiter so wie bisher! Für die Anderen ein besonders übler, schwer zu erkennender und tückischer Betrug, der einen jederzeit um die sichere eigene Erkenntnis und Geltendmachung berechtigter Ansprüche bringen kann und der womöglich nur durch umfassende Prüfung des gesamten Warendurchsatzes und der Geschäftsbeziehung "auffliegt":
6. Der "Registrierung-wird-nachgeliefert-Trick"
Bisweilen beobachtet wurden auch Fälle, in denen der Verkäufer späterhin die Gefahr erkannt hat und sich dementsprechend registriert hat. Kommen dann Beanstandungen oder Fragen bezogen auf frühere Geschäfte, wird darauf verwiesen, er habe sich ja (nunmehr) ordnungsgemäss registriert bzw."nachregistriert". Wie passt das zusammen mit der "bevor"-Formulierung in § 6 (2) und der Verpflichtung als Solches in seiner Eigenschaft als "Hersteller", der ja (allzeit) verpflichtet ist, sich (selbst) darum zu kümmern ? Wäre dann eine Lücke, die es "im Nachhinein" zu schliessen gäbe, überhaupt möglich ? Wäre das dann nicht mithin etwa als schuldhaftes Versäumnis anzusehen ? Hätte dann zu dem früheren Zeitpunkt etwa ein Vertriebsverbot bestanden ? Hat der Verkäufer also damals schon einmal "erfolgreich" den Kunden hinters Licht geführt ? Will er ihn nunmehr wieder irgendwohin führen und erzählen, es gab keine "Lücke" und es sei alles nicht geschehen ? Man reibt sich die Augen - was kann man dann noch glauben ? Warum legt er immer noch keinen definitiv gültigen Nachweis hin, den man dann wenigstens abschliessend prüfen kann ? Wenn man das vorher gewusst hätte, hätte man womöglich gerne ganz andere Kaufentscheidungen getroffen um ein klar sicheres ordnungsgemässes Gerät zu erhalten oder gewartet ! Warum muss man sich fortlaufend die Mühe machen, jemandem was zu beweisen, was mithin beim Kauf schon längst rechtmässig hätte ablaufen sollen? - Was soll man noch alles als Kunde beachten, damit man nicht hinter's Licht geführt wird, wenn man doch nur bloss ein ordnungsgemäss sicheres Elektrogerät kaufen will !?