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SKANDALBESCHLUSS des saarländischen OLG:ElektroG gilt nicht für Import

 
Justitia Saarländisches Oberlandesgericht

JUSTITIA SARAVENSIS

 
Mit dem Beschluss vom 19.07.2010 (AZ 1U 621/09-167) hat das saarländische Oberlandesgericht verfügt, dass importierte Elektro-Geräte der Marken ausländischer Hersteller von den Pflichten des ElektroG, sowie dem Vertriebsverbot nach seiner Regel ausgenommen sind und daher eine weitere Bearbeitung nicht erfolgt.
Das Saarländische Oberlandesgericht begünstigt damit in einer wettbewerblichen Auseinandersetzung ein rechtsbrüchiges branchenführendes Import-und Vertriebs-Unternehmen und spricht letztinstanzlich den Vorteil zu, dass weiterhin gesetzliche Abgaben und Leistungen in Millionenhöhe zum Schaden und auf Gefahr der Marktteilnehmer hinterzogen werden können - ohne Begründung.
Das ElektroG, die Registrierungsregel der Behörde, das öffentliche Register und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sind demnach Makulatur. Hersteller, Händler und Verbraucher, die sich daran halten sind die Dummen und schutzlos rechtsfreier Freibeuterei und grotesk willkürlicher Rechtsprechung ausgeliefert.
Das saarländische OLG definiert damit 5 Jahre nach Inkrafttreten des ElektroG die Regeln neu als Förderprogramm und Ermunterung für Rechtsbrecher und ElektroG-Betrüger zum Import von Elektroschrott und Giftmüll "made for Germany". Hersteller aus aller Welt sind eingeladen kostengünstig schadstoffverseuchte Sonder- und Restposten in den Geräten zu verwerten und über profitgierige Importeure gegen gutes Geld in die Hände ahnungsloser Verbraucher zu entsorgen!
Dafür, dass Verbraucher in branchenweit massgeblichen Umfang mit verbotswidrig verkauften Geräten betrogen werden und den gesetzestreuen inländischen Anbietern dadurch immer mehr Marktanteile genommen werden, müssen sie obendrein bis in ferne Zukunft für den laufend neu angeforderten und produzierten Elektroschrott die immer teurer werdende Zeche der Zechpreller zahlen.  diesen Artikel weiterlesen.. zu Teil 2 hier klicken

Wollen Sie Ihre Meinung zu diesem Artikel mitteilen? Wollen Sie wissen, an welche Regeln Sie sich zu halten haben und warum das saarländische OLG der Behörde und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ohne Begründung widerspricht? Sind es die Regeln der Behörde oder die den Importeur begünstigenden Regeln des saarländischen Oberlandesgerichtes, welche gültig sind? Dann klicken Sie bitte hier 

 
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