SKANDALBESCHLUSS des saarländischen OLG:ElektroG gilt nicht für Import
| |||||
Dafür, dass Verbraucher in branchenweit massgeblichen Umfang mit verbotswidrig verkauften Geräten betrogen werden und den gesetzestreuen inländischen Anbietern dadurch immer mehr Marktanteile genommen werden, müssen sie obendrein bis in ferne Zukunft für den laufend neu angeforderten und produzierten Elektroschrott die immer teurer werdende Zeche der Zechpreller zahlen. diesen Artikel weiterlesen.. zu Teil 2 hier klickenWollen Sie Ihre Meinung zu diesem Artikel mitteilen? Wollen Sie wissen, an welche Regeln Sie sich zu halten haben und warum das saarländische OLG der Behörde und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ohne Begründung widerspricht? Sind es die Regeln der Behörde oder die den Importeur begünstigenden Regeln des saarländischen Oberlandesgerichtes, welche gültig sind? Dann klicken Sie bitte hier | |||||